Dolp Dosier und Auftragetechnik UG ( haftungsbeschränkt)
Waldmünchner Str.23| 87616 Marktoberdorf | Deutschland
VR Bank Kaufbeuren - Ostallgäu eG
BLZ 734 600 46 /Konto-Nr: 1143107
Tel. +49 8342 6630 | mobil 01637559512 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1. Allgemeines
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen unseren Kunden und uns gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als im Voraus vereinbart. Dies gilt auch
für künftige Aufträge.
1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellurkunden unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
1.3 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind im Einzelfall nur dann
gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
1.4 Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Listen, Angeboten, Webseiten etc., insbesondere
über Maße, Gewichte, Abbildungen sind nur ungefähr ermittelt und/oder
branchenübliche Näherungswerte und deshalb stets unverbindlich.
1.5 Die Verwendung unserer Markenzeichen, Markenbezeichnungen und Logos oder
Abbildungen und Darstellungen von Dolp Produkten im Internet, World-Wide-
Web oder in anderen elektronischen oder digitalen Kommunikationsnetzen, durch
Fernseh- oder Rundfunkübertragung, sowie in gedruckten Medien, bedarf unserer
ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
1.6 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. Vertragsabschluss, Daten
2.1 Der Kaufvertrag kommt erst durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch uns
gültig zustande. Der Übersendung der Auftragsbestätigung steht die Lieferung der
Ware oder die Übersendung der Rechnung gleich.
2.2 Soweit uns der Kunde personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden
die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten erhoben, bearbeitet, gespeichert
und im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen sowie, falls
erforderlich, an Partnerunternehmen, sowie an Dienstleistungsunternehmen weitergegeben.
3. Preise und Konditionen
3.1 Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste. Mit dem Erscheinen einer neuen
Preisliste verlieren die bisherigen Listen ihre Gültigkeit.
3.2 Alle Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in
Rechnung gestellt.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Lieferung, Lieferfrist
4.1 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der
Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart,
verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Höhere
Gewalt jeder Art, unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen,
Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhergesehene Arbeitskräfte-, Energie-,
Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen
oder alle sonstigen Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, welche die
Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern,
verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang
der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der
Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten,
so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Eillieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wobei die
Kosten zu seinen Lasten gehen. Dies gilt auch für andere vom Kunden ausdrücklich
gewünschte Versandarten.
4.3 Der Mindestauftragswert beträgt € 50,– netto, ausgenommen Ersatzteil- und
Reparaturlieferungen. Die Lieferung erfolgt ab einem Auftragswert von € 300,– netto
frei Haus. Für Aufträge unter € 300,– berechnen wir € 6,50 Frachtkostenanteil, für
Aufträge bis € 150,– zuzüglich € 5,– Mindermengenzuschlag.
4.4 Eventuelle Nachlieferungen erfolgen frei Haus, ohne Berechnung der Verpackung.
4.5 Alle Sendungen reisen nach Übergabe an den Versandbeauftragten auf Rechnung
und Gefahr des Kunden.
4.6 Wir behalten uns vor, Lieferungen an uns unbekannte Kunden zunächst gegen
Nachnahme zu tätigen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
5. Gewährleistung, Garantie, Haftung, Rücksendung,Patentrecht
5.1 Wir gewährleisten eine sorgfältige Verarbeitung von einwandfreien Rohstoffen.
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher
Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens zehn Tage nach
Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich
nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes
keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Entscheidend für
den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß
Ziffer 4.5.
5.2 Die Firma Dolp Dosier und Auftragetechnik UG ( haftungsbeschränkt ) haftet nicht für
Schäden, die durch den Einsatz der Dosiergeräte oder Auftragegeräte entstanden sind z.B.
Undichtigkeiten und schlechte Verklebung. Des weiteren übernehmen wir keine Gewährleistungen
für Schäden an den Auftragegeräten, die durch zu lange Standzeiten z.B. ohne Reinigung oder
nicht geeignete Auftragemittel verursacht wurden.
5.3 Bei begründeter und rechtzeitiger Rüge werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung
oder Ersatzlieferung leisten. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall
des Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet
wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
5.7 Warenrücksendungen sind in jedem Fall zum Zwecke einer reibungslosen Abwicklung
vorher mit uns abzustimmen. Unfreie und vorher nicht angemeldete bzw. vereinbarte
Rücksendungen werden nicht angenommen
5.8 Der Weiterverkauf oder Zwischenhandel der patentrechtlich geschützten Auftragsgeräte
ist nur durch ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Herstellters, der Dosier- und
Auftragstechnik Dolp UG erlaubt. Bei Missachtung werden Schadenersatzansprüche wie bei
Patentrechtsverletzungen geltend gemacht.
6. Zahlung
6.1 Zahlungen sind grundsätzlich wie folgt zu leisten:
– Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
6.2 Zahlungen mit Wechseln und/oder Schecks werden vorbehaltlich der Einlösung
erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach
besonderer Vereinbarung und wenn die entsprechenden Wechselkosten, insbesondere
Diskont und Gebühren, voll in bar vergütet werden und es sich um rediskontierbare
Papiere handelt.
6.3 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
oder entscheidungsreifen Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht
aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen.
Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus der Geschäftsverbindung zwischen der Dolp UG (haftungsbeschänkt) und dem Kunden
vor. Im Falle von Wechselzahlungen des Kunden sind dazu weitere gesonderte
Vereinbarungen zu treffen.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu
veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit
übereignen. Bei Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Scheck oder Wechsel,
Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zu Weiterveräußerung, zur Verwendung oder
zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache
durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme der
Kaufsache zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns
Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an.
7.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall.
7.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Marktoberdorf.
8.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für
Marktoberdorf zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann ist.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
8.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des
Liefergeschäftes unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige
Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung
weitestgehend entspricht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gültig ab 1. September 2013
Geändert am 13. Juni 2016