Dosier- und Auftragstechnik Dolp UG

Dolp Dosier und Auftragetechnik UG ( haftungsbeschränkt) 

Waldmünchner Str.23| 87616 Marktoberdorf | Deutschland

 

VR Bank Kaufbeuren - Ostallgäu eG 

 

BLZ 734 600 46 /Konto-Nr: 1143107

 

Tel. +49 8342 6630 | mobil 01637559512 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

1. Allgemeines

 

1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen unseren Kunden und uns gelten ausschließlich

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als im Voraus vereinbart. Dies gilt auch

für künftige Aufträge.

 

1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellurkunden unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich

widersprochen.

 

1.3 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind im Einzelfall nur dann

gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Gültigkeit der übrigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

 

1.4 Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Listen, Angeboten, Webseiten etc., insbesondere

über Maße, Gewichte, Abbildungen sind nur ungefähr ermittelt und/oder

branchenübliche Näherungswerte und deshalb stets unverbindlich.

 

1.5 Die Verwendung unserer Markenzeichen, Markenbezeichnungen und Logos oder

Abbildungen und Darstellungen von Dolp Produkten im Internet, World-Wide-

Web oder in anderen elektronischen oder digitalen Kommunikationsnetzen, durch

Fernseh- oder Rundfunkübertragung, sowie in gedruckten Medien, bedarf unserer

ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.

 

1.6 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,

juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Vertragsabschluss, Daten

 

2.1 Der Kaufvertrag kommt erst durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch uns

gültig zustande. Der Übersendung der Auftragsbestätigung steht die Lieferung der

Ware oder die Übersendung der Rechnung gleich.

 

2.2 Soweit uns der Kunde personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden

die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten erhoben, bearbeitet, gespeichert

und im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen sowie, falls

erforderlich, an Partnerunternehmen, sowie an Dienstleistungsunternehmen weitergegeben.

 

3. Preise und Konditionen

 

3.1 Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste. Mit dem Erscheinen einer neuen

Preisliste verlieren die bisherigen Listen ihre Gültigkeit.

 

3.2 Alle Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in

Rechnung gestellt.

 

3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in

gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

4. Lieferung, Lieferfrist

 

4.1 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der

Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart,

verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Höhere

Gewalt jeder Art, unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen,

Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhergesehene Arbeitskräfte-, Energie-,

Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen

oder alle sonstigen Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, welche die

Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern,

verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang

der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der

Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten,

so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

 

4.2 Eillieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wobei die

Kosten zu seinen Lasten gehen. Dies gilt auch für andere vom Kunden ausdrücklich

gewünschte Versandarten.

 

4.3 Der Mindestauftragswert beträgt € 50,– netto, ausgenommen Ersatzteil- und

Reparaturlieferungen. Die Lieferung erfolgt ab einem Auftragswert von € 300,– netto

frei Haus. Für Aufträge unter € 300,– berechnen wir € 6,50 Frachtkostenanteil, für

Aufträge bis € 150,– zuzüglich € 5,– Mindermengenzuschlag.

 

4.4 Eventuelle Nachlieferungen erfolgen frei Haus, ohne Berechnung der Verpackung.

 

4.5 Alle Sendungen reisen nach Übergabe an den Versandbeauftragten auf Rechnung

und Gefahr des Kunden.

 

4.6 Wir behalten uns vor, Lieferungen an uns unbekannte Kunden zunächst gegen

Nachnahme zu tätigen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

 

5. Gewährleistung, Garantie, Haftung, Rücksendung,Patentrecht

 

5.1 Wir gewährleisten eine sorgfältige Verarbeitung von einwandfreien Rohstoffen.

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher

Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens zehn Tage nach

Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich

nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes

keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Entscheidend für

den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß

Ziffer 4.5.

 

5.2 Die Firma Dolp Dosier und Auftragetechnik UG ( haftungsbeschränkt ) haftet nicht für 

Schäden, die durch den Einsatz  der Dosiergeräte oder Auftragegeräte entstanden sind z.B. 

Undichtigkeiten und schlechte Verklebung. Des weiteren übernehmen wir keine Gewährleistungen 

für Schäden an den Auftragegeräten, die durch zu lange Standzeiten z.B. ohne Reinigung oder 

nicht geeignete Auftragemittel verursacht wurden.

 

5.3 Bei begründeter und rechtzeitiger Rüge werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung

oder Ersatzlieferung leisten. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall

des Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der

Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

 

5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche

geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet

wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise

eintretenden Schaden begrenzt.

 

5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche

Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung

auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

5.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz.

 

5.7 Warenrücksendungen sind in jedem Fall zum Zwecke einer reibungslosen Abwicklung

vorher mit uns abzustimmen. Unfreie und vorher nicht angemeldete bzw. vereinbarte

Rücksendungen werden nicht angenommen

 

5.8 Der Weiterverkauf oder Zwischenhandel der patentrechtlich geschützten Auftragsgeräte 

ist nur durch ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Herstellters, der Dosier- und

Auftragstechnik Dolp UG erlaubt. Bei Missachtung werden Schadenersatzansprüche wie bei 

Patentrechtsverletzungen geltend gemacht.

 

6. Zahlung

 

6.1 Zahlungen sind grundsätzlich wie folgt zu leisten:

– Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug

 

6.2 Zahlungen mit Wechseln und/oder Schecks werden vorbehaltlich der Einlösung

erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach

besonderer Vereinbarung und wenn die entsprechenden Wechselkosten, insbesondere

Diskont und Gebühren, voll in bar vergütet werden und es sich um rediskontierbare

Papiere handelt.

 

6.3 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

oder entscheidungsreifen Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht

aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen.

Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über

dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen

aus der Geschäftsverbindung zwischen der Dolp UG (haftungsbeschänkt) und dem Kunden

vor. Im Falle von Wechselzahlungen des Kunden sind dazu weitere gesonderte

Vereinbarungen zu treffen.

 

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu

veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns

rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit

übereignen. Bei Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Scheck oder Wechsel,

Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen

Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zu Weiterveräußerung, zur Verwendung oder

zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen

Forderungen.

 

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind

wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache

durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme der

Kaufsache zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten

des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

7.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns

Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir

nehmen die Abtretung hiermit an.

 

7.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich

schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen

Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns

entstandenen Ausfall.

 

7.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden

Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare

Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt;

die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

 

8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Marktoberdorf.

 

8.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für

Marktoberdorf zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann ist.

 

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts

ist ausgeschlossen.

 

8.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des

Liefergeschäftes unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige

Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung

weitestgehend entspricht.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Gültig ab 1. September 2013

Geändert am 13. Juni 2016

 

 

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